
Gesetzesabschaffendes Referendum
Abgeordnetenanfrage – persönlicher Brief
Guten Tag,
Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 22.6.2015 teile ich Ihnen mit, dass ich die demokratiepolitischen Forderungen meiner Fraktion und Partei auch persönlich teile. […]
[…] Das bedeutet, dass ich selbstverständlich für mehr direkte Demokratie bin. Volksabstimmungen sind in diesem Sinne ein geeignetes Mittel. Den Vorschlag für ein gesetzabschaffendes Referendum kannte ich so noch nicht. Ich wäre allerdings dagegen, direkte Demokratie so zu beschränken. M.E. sollte eine Mehrheit der Bevölkerung stets berechtigt sein, sowohl Initiativen zu ergreifen und neue Gesetze auf den Weg zu bringen, als auch bestehende, nicht gewollte Gesetze, wieder abzuschaffen.
Mit besten Grüßen,
Alexander Ulrich, MdB

dialog-2015 an Alexander Ulrich (MdB/DIE LINKE) – Gesetzesabschaffendes Referendum
Sehr geehrter Herr Ulrich,
vielen Dank für Ihre Rückantwort.
In Anbindung an die bisherige Korrespondenz mit Ihren Bundestagskolleginnen und Kollegen und den daraus resultierenden Meinungen, Anregungen und Kritiken, werden wir den unterbreiteten Vorschlag zu unserer Bürgeranfrage vom 27.05.2015 weiter modifizieren und voraussichtlich bis zum Ende des Monats einen Gesetzentwurf zur Ermöglichung eines fakultativen Referendums auf Antrag des Volkes nebst entsprechender Kommentierung und rechtlicher Beurteilung zur Vorlage bringen.
Dieser Entwurf berücksichtigt unter anderem auch Ihr dargelegtes Meinungsbild. Die entsprechenden Unterlagen werden in Folge an alle Fraktionen des Bundestages in der Hoffnung übermittelt, damit eine entsprechende Diskussion anregen zu können.
Bei den seitens Ihrer Fraktion unterlegten demokratiepolitischen Forderungen, welche in dem Gesetzentwurf (Drucksache 18/825) Ihrer Partei eine Widerspiegelung finden, wären aus unserer Sicht die Positionen zu überdenken, dass deutsche Staatsbürger ab 16 Jahren, sowie Personen von diesem Alter an, welche nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, aber seit mindestens fünf Jahren in der Bundesrepublik gemeldet sind, wahlberechtigt sein sollen. Wir sind selbstverständlich dafür, dass Grundsegmente der politischen Bildung bei Kindern und Jugendlichen maßgeblich in die Erziehung und Ausbildung mit einfließen müssen, allerdings sollte ein gewisses Maß an Selbständigkeit und Lebenserfahrung bereits erreicht sein, um den Gang zur Wahlurne antreten zu dürfen. Dieser Sachstand sollte auch nicht durch demografische Schwankungen und altersbedingtes Wahlverhalten beeinflusst werden. Die Wahlberechtigung, sollte allein zur Vermeidung von Verwerfungen weiterhin wie in fast allen anderen Demokratien auf dieser Erde, an eine Staatsbürgerschaft des die Wahl betreffenden Landes gebunden bleiben.
Außerdem schließt benannter Entwurf ein, dass dem Wahlvolk auch politische Fragen zur Abstimmung vorgelegt werden sollen. Aus unserer Sicht müssen Volksabstimmungen generell „von unten nach oben“, also auf Antrag des Volkes wirken und müssen ausnahmslos von Referendumsinitiativen ersatzweise Begehren eingeleitet werden. Eine Umkehrwirkung „von oben nach unten“, also nach Gesichtspunkten politischer Opportunität, verstößt nach Auffassung unserer Initiative gegen den Leitgedanken der Demokratie.
Wir würden uns freuen, wenn Sie sich nach Zusendung der vorgenannten Unterlagen auf Grundlage Ihrer Bemühungen nach mehr direktdemokratischen Einfluss des Wahlvolkes auf Bundesebene unter Einbindung und etwaiger Ergänzung des vormaligen Gesetzentwurfes Ihrer Fraktion, in eine etwaig neu angeregte Diskussion integrieren.
Vorerst verbleiben wir in positiver Erwartung und nochmaligen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Reiko Beil
Initiative Dialog-2015

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Quelle: dialog-2015 vom 08.07.2015