E-Mail Antwort von Reiko Beil (dialog 2015) an Stephan Kühn (MdB/Grüne)
Terminanfrage zur Bürgersprechstunde
Sehr geehrter Herr Kühn,
vielen Dank für Ihre erneute Rückantwort und die rechtlich unterlegte Einweisung auf Grundlage des Grundgesetzes Artikel 38. Allerdings verwundert, dass Ihr Gewissen es nicht zulässt, mit einem normalen Bürger, als welchen ich mich so hoffe ich bezeichnen darf, ein persönliches Gespräch zu führen.
Ich hatte Ihnen mehrfach dargestellt, dass ich weder das Asylrecht noch die Thematik, dass Kriegsflüchtlingen geholfen werden muss, in Frage stelle. […]
[…] Gleichfalls wurden Sie explizit in meinem letzten Schreiben vom 01.04.2015 darauf hingewiesen, dass ich nicht beabsichtige Sie zu filmen oder anderweitige Aufzeichnungen zu tätigen. Anzumerken sei hierzu allerdings, dass es verwundert, wenn Sie als Vertreter des Volkes in Ihrer Funktion als Bundestagsabgeordneter mit derartigen Argumenten, welche ohnehin entkräftet wurden, einem direkten Bürgergespräch ausweichen möchten.
Es verwundert daher nicht, dass sich bei den Bürgerinnen und Bürgern ein merkbarer Unmut gegen die Bundespolitik in unserem Land auftut, da ein derartiges Verhalten wie von Ihnen an den Tag gelegt, den Graben zwischen Volk und Politik einmal mehr aufzeigt.
Ich nenne Ihr Verhalten für einen gewählten Bundestagsabgeordneten beschämend und hoffe inständig, dass Ihre in Folge angesprochenen Bundestagskollegen überlegter und gemäß ihrem Mandat handeln.
Da Sie für ein persönliches Gespräch leider nicht zur Verfügung stehen bitte ich Sie nunmehrig um schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
Wie positionieren Sie sich als Bundestagsabgeordneter der Partei „Bündnis 90 Die Grünen“ zum Thema Volksentscheide auf Bundesebene und wie schätzen Sie das diesbezügliche Meinungsbild Ihrer Bundestagsfraktion zu diesem Thema ein?
Ihrer schriftlichen Rückantwort sehe ich mit positiver Erwartung bis zum 20.04.2015 entgegen.
Insofern aus Effizienzgründen allerdings die vehemente Verweigerung eines persönlichen Gesprächstermins Ihrerseits aufgegeben werden sollte, besteht nach entsprechender Abstimmung, auch weiterhin die Möglichkeit einer Zusammenkunft um die vorgenannten Fragen einer Beantwortung zuzuführen?
Mit freundlichen Grüßen
Reiko Beil

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Quelle: dialog-2015 vom 08.04.2015