E-Mail Antwort von Stephan Kühn (MdB/Grüne) an Reiko Beil
Terminanfrage zur Bürgersprechstunde
Sehr geehrter Herr Beil,
das Sie so viele Abgeordnete wie möglich mit Videokamera ansprechen wollen, war im Zeit-Online-Artikel vom 30. März (in dem Sie auch zitiert wurden) nachzulesen. Diesen Beitrag haben Sie auf Ihrer Website unkommentiert eingestellt, insofern hat sich das der Journalist wohl nicht ausgedacht […]
[…] Ich möchte abschließend zu Ihrer Information auf Artikel 38 des Grundgesetzes hinweisen, wonach Bundestagsabgeordnete nicht an Aufträge und Weisungen gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind. Ein Recht auf die Einbestellung eines Bundestagsabgeordneten sieht das Grundgesetz nicht vor. Selbstverständlich können Sie Ihr Recht in Anspruch nehmen und an den Bundestagspräsidenten schreiben…
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Kühn

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- Reiko Beil an Stephan Kühn (MdB)
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Quelle: dialog-2015 vom 08.04.2015