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Antwort Carola Stauche (MdB/CDU) - Gesetzesabschaffendes Referendum
Antwort Carola Stauche (MdB/CDU) – Gesetzesabschaffendes Referendum – Foto: © Carola Stauche

Gesetzesabschaffendes Referendum

Abgeordnetenanfrage – persönlicher Brief

Sehr geehrter Herr Beil,

vielen Dank für Ihren Brief vom 27.05. 2015 zum Thema direkte Demokratie und Ihre Frage nach meiner Haltung zu gesetzabschaffenden Referenden. Ich freue mich über lebendiges Engagement für unsere Demokratie, […]

[…] halte allerdings gesetzabschaffende Referenden für kein geeignetes Mittel der Partizipation. Neben den verfassungsrechtlichen Bedenken, die mein Kollege Dr. Hans-Peter Uhl deutlich gemacht hat, sehe ich die gleichen Schwierigkeiten wie bei gesetzeseinführenden Referenden: Komplexität von Sachentscheidungen, die sich nicht auf einfache Ja-oder-Nein-Fragen reduzieren lassen, sowie die Gefahr populistischer Einflüsse. Hinzu kommt: Gesetze sind vielfach mit anderen Gesetzen verknüpft, so dass die Abschaffung eines bestimmten Gesetzes Konsequenzen haben könnte, die die Initiatoren des Referendums nicht beabsichtig hatten.

Mit freundlichen Grüßen

Carola Stauche, MdB

Antwort Carola Stauche (MdB/CDU) - Gesetzesabschaffendes Referendum
Antwort Carola Stauche (MdB/CDU) – Gesetzesabschaffendes Referendum

dialog-2015 an Carola Stauche (MdB/CDU) – Gesetzesabschaffendes Referendum

Sehr geehrte Frau Stauche,

vielen Dank für Ihr Antwortschreiben.
Wir erlauben uns hierzu einige Anmerkungen.
Die aufgeführten verfassungsrechtlichen Bedenken Ihres Kollegen Herrn Dr. Uhl sind grundsätzlich zu beachten, allerdings handelt es sich hier nicht um eine Thematik, wie beispielsweise die Vorratsdatenspeicherung. Warum sollte ein vom Volk gewolltes und dem natürlich vorausgesetzt, ein vom Parlament mehrheitlich beschlossenes Erweiterungsmodul unserer repräsentativen Demokratie, welches hilft unsere demokratischen Werte auch für die Zukunft zu sichern, verfassungsrechtlich bedenklich sein. Dann würde doch etwas mit unserer Verfassung nicht stimmen. Hier bedarf es mit Sicherheit nur einer mit der Verfassung konform gehenden Interpretation.
Die bislang hier eingegangenen persönlichen Meinungsbilder Ihrer Kolleginnen und Kollegen zum Vorschlag eines gesetzabschaffenden Referendums, welche ein derartiges Erweiterungsmodul unseres repräsentativen Demokratiegefüges als nicht umsetzbar erachten und daher ablehnen, haben den Aspekt einer Gesetzeskomplexität angesprochen, über welche nicht mit einem einfachen JA oder NEIN entschieden werden kann, sind allerdings hierzu nicht weiter ins Detail gegangen.
Sie unterlegen Ihre Ablehnung ebenfalls mit diesem Argument, gehen allerdings etwas tiefgründiger in die Substanz und erklären, dass ein Wegfallen von Gesetzen und Rechtsgütern durch deren Verknüpfung mit anderen Gesetzen, wie dies zwischenzeitlich auch Ihr Kollege Herr Rainer kommuniziert hat, weitrechende Folgen hätte.
Wir schlussfolgern daraus, dass sich durch den Wegfall eines Gesetzes oder eines Rechtsgutes via Referendum die Gefahr einer nicht gewollten Kettenreaktionen ergeben kann, welche anstelle eines erwarteten bürgerlichen Vorteils eher ins Gegenteil umschlägt.
Diese Ansicht ist grundsätzlich zu berücksichtigen, wobei uns bisherig nicht geläufig war, dass Gesetze und Rechtsgüter so stark ineinander greifen, dass bei einem Einzelwegfall die von Ihnen geschilderten weitreichenden Folgen eintreten werden.
Über Gesetze und Rechtsgüter, welche aus einem gesetzabschaffenden Referendum auszugrenzen sind, hatten wir im Dialog mit einigen Ihrer Kolleginnen und Kollegen schon umfangreich kommuniziert. Hierzu zählen Haushalts- und Abgabengesetze, die Todesstrafe, die Grundrechte und Gesetze in Zusammenhang mit dem Schutz von Minderheiten. Auch die Gesetzbücher für Strafrecht (StGB), Handelsrecht (HGB) und Bürgerecht (BGB) sollten in ihrer Kompaktheit nicht antastbar sein.
Wir hatten im Rahmen der bisherigen Kommunikation beispielsweise mit Ihrem Kollegen Herrn Wadephul dargelegt, dass gesetzabschaffende Referenden weniger, wenn gar überhaupt nicht, die Gesetze der Vergangenheit sondern nur die Gesetze der Zukunft tangieren werden.
Der Gesetzgeber wäre also entsprechend angehalten, etwaige Kettenreaktionen auszuschließen und die zur Verabschiedung kommenden Gesetze und Rechtsgüter referendumssicher zu gestalten.
Sicher auch in der Form, dass es wegen eines verabschiedeten Gesetzes erst gar nicht zu einem Referendum kommen muss.
Sie haben sachlich richtig widergegeben, dass bei unserem Vorschlag eines gesetzabschaffenden Referendums vor einem derartigen Referendum immer ein Volksbegehren mit einer entsprechend langen Vorlaufzeit und einem hohen Quorum steht. Die Zeit des Begehrens verschafft den politisch Handelnden ein absichtlich gewolltes Zeitfenster. Diese Zeit muss durch die Politikerinnen und Politiker unseres Landes für den Fall eines Begehrens, bei welchem sich tatsächlich das Zustandekommen eines Referendums abzeichnet, unter anderem dafür genutzt werden, den Souverän über die von Ihnen geschilderten weitreichenden Folgen einer etwaigen Gesetzabschaffung aufzuklären.
Die Politik kann so versuchen, Informationslücken, welche möglicherweise zu einem fehlenden oder gar falschen Verständnis der politischen Entscheidungen und somit zu einem Begehren geführt haben, gegenüber dem Souverän zu schließen, oder mit einem modifizierten Handeln den Versuch unternehmen, dem Willen des Volkes entgegenzuwirken, um das Erreichen des Quorums und folglich das Zustandekommen eines Referendums zu vermeiden.
Damit schließt sich automatisch auch der zwischenzeitliche überall feststellbare Graben zwischen Politik und Bürgern.
Wir hatten gegenüber Ihren Kolleginnen und Kollegen bereits mehrfach dargelegt, dass es nach unserer Auffassung in den wenigsten Fällen tatsächlich zu einem gesetzabschaffenden Referendum kommen wird, da spätestens mit dem Aufleben eines Volksbegehrens, das ein gesetztes Quorum erreichen könnte, das politische Gegensteuern beginnt.
Beide Seiten, also Volk und Politik, würden sich durch die Erweiterung unserer repräsentativen Demokratie mit der Möglichkeit gesetzabschaffender Referenden wieder annähern und vor allem disziplinieren.
Die eine Seite durch mehr gezeigte Volksnähe und die andere Seite durch mehr politisches Verstehen. Der von Ihnen angesprochene Korrektiv muss dem Volk präsentiert und vor allem diesem gegenüber kommuniziert werden.
Das Thema Populismus, welches Sie in diesen Zusammenhang ansprechen und seitens eines Ihrer Kollegen als implizite politische Unterstellung definiert wurde, bezeichnen wir als „Alibiangst“.
Wir leben nicht mehr in den 20iger und 30iger Jahren des vorigen Jahrhunderts. Unser Leben spielt sich unter deutlich anderen Lebensumständen als zu Zeiten der Weimarer Republik ab. Nichts gegen den Intellekt unserer Groß- und Urgroßeltern, aber es sind über 80 Jahre vergangen und unser Zeitgeist hat sich augenscheinlich doch etwas weiterentwickelt.
Darstellungen eines aufblühenden Populismus im Zusammenhang mit Volksentscheiden, vor allem unter Verweis auf Ausschnitte unserer Geschichte, wie es von manchen Ihrer Kollegen mit Fingerzeig auf die Weimarer Republik gern zelebriert wird, sind demzufolge kein Argument.
Es ist ein Irrglaube, dass die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes plumpen Populisten so auf den Leim gehen, dass diese populistischen Ausrichtungen in Folge die hohe Hürde eines Quorums für ein Begehren erfüllen und mit einem zustimmenden Referendum zum Erfolg kommen würden.
Außerdem – und das können wir nur immer und immer wieder betonen -, bietet Populismus, insofern es sich tatsächlich um einen solchen handelt, die ideale Plattform, um politisch korrekt, sachlich orientiert und ursachenreduzierend gegensteuern zu können.
Derzeit überlassen die politischen Entscheidungsträger, wenn sie sich weiterhin vehement gegen die modulare Erweiterung unserer repräsentativen Demokratie stemmen, Populisten und anderen „Spaßvögeln“ jedoch tatsächlich das Spielfeld und verlieren die Nähe zum Volk und zum Wähler zusehends.
Mit diesen Worten möchten wir vorerst schließen und hoffen, wieder voneinander zu hören.

Wir bedanken uns noch einmal und verbleiben vorerst

Mit freundlichen Grüßen

Reiko Beil
Initiative Dialog-2015

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Quelle: dialog-2015 vom 15.06.2015


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