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Antwort Daniela Ludwig (MdB/CSU) - Gesetzesabschaffendes Referendum
Antwort Daniela Ludwig (MdB/CSU) – Gesetzesabschaffendes Referendum – Foto: © Daniela Ludwig, MdB

Gesetzesabschaffendes Referendum

Abgeordnetenanfrage – persönlicher Brief

Sehr geehrter Herr Beil,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 22. Juni, in dem Sie mich darauf hinweisen, dass Sie bisher noch keine Antwort auf Ihr Schreiben vom 27. Mai erhalten haben. […]

[…] Sie erbitten darin eine Antwort bis zum 13. Juli.
Gerne möchte ich Sie deshalb auf das Schreiben vom 10. Juni hinweisen.
[…]

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Ludwig, MdB

Antwort Daniela Ludwig (MdB/CSU) - Gesetzesabschaffendes Referendum
Antwort Daniela Ludwig (MdB/CSU) – Gesetzesabschaffendes Referendum

dialog-2015 an Daniela Ludwig (MdB/CSU) – Gesetzesabschaffendes Referendum

Sehr geehrte Frau Ludwig,

vielen Dank für Ihre Antwort und der Mitteilung, dass Sie die Ausführungen und Ansichten Ihres Fraktionskollegen Max Straubinger, MdB vom 10.06.2015 uneingeschränkt teilen.
Wie Ihrem Kollegen Max Straubinger, MdB auf sein Schreiben mitgeteilt, freuen wir uns gemeinsam mit vielen anderen Bürgerinnen und Bürgern darüber, dass sich die CSU Landesgruppe im Deutschen Bundestag für Volksentscheide auf Bundesebene einsetzt. Das ist ein wohltuender Anfang.
Auch wir sehen die Notwendigkeit, dass bei Volksentscheiden auf Bundesebene, bestimmte Gesetze und Rechtsgüter ausgegrenzt werden müssen.
Hierzu zählen Haushalts- und Abgabengesetze, die Todesstrafe, die Grundrechte und Gesetze in Zusammenhang mit dem Schutz von Minderheiten. Auch die Gesetzbücher für Strafrecht (StGB), Handelsrecht (HGB) und Bürgerecht (BGB) sollten in ihrer Kompaktheit nicht antastbar sein.
Die von Ihrem Kollegen angeschnittene Thematik, dass die jüngere Vergangenheit der Bundesrepublik Deutschland belegt, dass eine Vielzahl von politischen Entscheidungen, welche der deutsche Bundestag getroffen hat, anfänglich bei der deutschen Bevölkerung unpopulär gewesen sind und erst Jahre später eine Akzeptanz gefunden haben, favorisiert den Vorschlag eines gesetzabschaffenden Referendums.
Es wäre aus unserer Sicht gerade unter Beachtung des benannten Aspektes, dass eine Akzeptanz bei der Bevölkerung mit Zeit verbunden ist günstiger, in die Konstellationen der Schaffung und Verabschiedung von Gesetzen und Rechtsgütern, dass Volk nicht (!) eingreifen zu lassen. Diese Form unserer repräsentativen Demokratie sollte in deren gesamten parlamentarischen Grundzügen entsprechend unverändert bleiben.
Gut Ding braucht Weile. Ist das Ding aber trotz der Weile gefühlt doch nicht so gut bzw. zeigen sich nach einer Verabschiedung von Gesetzen oder Rechtsgütern bürgerliche Verständnisprobleme auf, bleibt dem Souverän dann das Werkzeug des gesetzabschaffenden Referendums.
Da vor einem derartigen Referendum aber immer ein Volksbegehren mit einer entsprechend langen Vorlaufzeit und einem hohen Quorum steht, verschafft die Dauer des Begehrens den politisch Handelnden ein absichtlich gewolltes Zeitfenster. Diese Zeit muss durch die Politikerinnen und Politiker unseres Landes für den Fall eines Begehrens, bei welchem sich tatsächlich das Zustandekommen eines Referendums abzeichnet, unter anderem dafür genutzt werden, den Souverän grundsätzlich über die etwaige Folgen einer etwaigen Gesetzabschaffung aufzuklären.
Die Politik kann so versuchen, Informationslücken, welche möglicherweise zu einem fehlenden oder gar falschen Verständnis der politischen Entscheidungen und somit zu einem Begehren geführt haben, gegenüber dem Souverän zu schließen, oder mit einem modifizierten Handeln den Versuch unternehmen, dem Willen des Volkes entgegenzuwirken, um das Erreichen des Quorums und folglich das Zustandekommen eines Referendums zu vermeiden.
Damit schließt sich automatisch auch der zwischenzeitliche überall feststellbare Graben zwischen Politik und Bürgern.
Wir hatten gegenüber Ihren Kolleginnen und Kollegen bereits mehrfach dargelegt, dass es nach unserer Auffassung in den wenigsten Fällen tatsächlich zu einem gesetzabschaffenden Referendum kommen wird, da spätestens mit dem Aufleben eines Volksbegehrens, das ein gesetztes Quorum erreichen könnte, das politische Gegensteuern beginnt.
Beide Seiten, also Volk und Politik, würden sich durch die Erweiterung unserer repräsentativen Demokratie mit der Möglichkeit gesetzabschaffender Referenden wieder annähern und vor allem disziplinieren.
Dass durch eine dem Volk gegebene Möglichkeit, gesetzabschaffender Referenden die festgelegten Systeme des Föderalismus negativ tangiert werden, sehen wir nicht. Die letztendlich beim Bundesrat liegende Entscheidungsgewalt wäre im Zuge der Einräumung des Rechtes auf Referenden allerdings anzupassen und zu modifizieren.
Einer Ihrer Kollegen hatte in diesem Zusammenhang das Problem aufgeworfen, nach seinem Meinungsbild bestände die Gefahr, dass die Bevölkerung eines Bundeslandes die Bevölkerung eines anderen Bundeslandes zu deren Nachteil überstimmt ersatzweise majorisiert. Wir haben dazu aufgeführt, dass es nach unserer Sicht hierzu erst einmal eines Referendums bedürfe, uns allerdings kein Bundesgesetz und auch kein Bundesrechtsgut bekannt sei, welches die Bevölkerung verschiedener Bundesländer in sich benachteiligt.
Der Soli oder der Länder-Finanzausgleich wären Ansätze, aber hier handelt es sich um Abgabengesetze, welche nach unserer Vorstellung von einem gesetzabschaffenden Referendum ohnehin ausgeschlossen sind.
Die von Herrn Max Straubinger, MdB aufgeführten Evaluierungsfristen, also Verfallsdaten, mit welchen man Gesetze unterlegen kann, ersetzen den Vorschlag gesetzabschaffender Referenden nicht, wären aber ein überlegenswerter Punkt. Der Grundgedanke eines gesetzabschaffenden Referendums, dass die Bürgerinnen und Bürger mehr in das politischen Geschehen eingebunden werden, dürfte allerdings durch eine Evaluierung und auch durch „Sunset-Klauseln“ keine Erfüllung finden.
Vielmehr würde die Politik damit weiter Gefahr laufen, vom Wahlvolk immer mehr als Parallelwelt wahrgenommen zu werden. Die Auswirkungen auf unsere demokratischen Strukturen sind aktuell nicht nur im Wahlverhalten der Bürgerinnen und Bürger feststellbar.
Der Ansatz des Vorschlages für ein gesetzabschaffenden Referendums liegt darin begründet, dass Politik dem Bürger nicht mehr verständlich erklärt wird. Wegen der fehlenden Erklärungen, warum politische Entscheidungen getroffen werden, welche Vor- oder Nachteile sich daraus ergeben können und in welche Richtung sich unser Land bewegt, resigniert ein Großteil der Bevölkerung mit dem Argument, „…Die da oben machen doch ohnehin, was sie wollen, und wir hier unten können daran sowieso nichts ändern…“.
Die Politiker wiederum zeigen sich über ein derartiges Bürgerverhalten verwundert, verärgert und oft auch beleidigt, da diese der Meinung sind, tagtäglich alles zum Wohl des Volkes zu tun.
Letztgenanntes ist gefühlt auch zutreffend, aber eine Abgeordneteninternetseite, diverse monatliche Bürgersprechstunden und vereinzelte öffentliche Auftritte reichen nicht aus, um dem Volk Politik und deren Ziele erklärbar zu machen.
Die Abgeordneten des Bundestages werden an dieser Stelle natürlich auch allein gelassen, da unsere Medien hier zwischenzeitlich kollektiv versagen. Vor allem der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Anstalten, in diesem Zusammenhang entsprechend zu agieren, wird leider nicht erfüllt. Die Lücke oder besser definiert der Graben zwischen Volk und Politik ist zwischenzeitlich so groß, dass Journalisten und Medien auch gar nicht mehr in der Lage sind, diesen zu schließen.
Politik vermittelt spätestens seit Beginn der Finanz- und Weltwirtschaftskrise im Jahr 2008 den Eindruck einer Hetzjagd und einer Hochhausbaustelle, deren Architekten und Statiker das Handtuch geworfen haben, aber trotzdem mit Hochdruck weiter Etage auf Etage gebaut wird, in der Hoffnung, das Bauwerk kippt nicht um. Dieser Eindruck führt zusammen mit einem gewaltigen Informationsdefizit zu dieser für Politiker nicht begreifbaren Unzufriedenheit der Bürger, welche ersatzweise auch Politikverdrossenheit genannt wird.
Fragt man die Bürgerinnen und Bürger, warum sie unzufrieden sind, bekommt man allerdings in den wenigsten Fällen eine Antwort. Oftmals sind es kleinkarierte Probleme, die eigentlich nichts mit der großen Politik zu tun haben, oder Scheinprobleme, die vom Hören und Sagen anderer herrühren. Aber, was fast jeder aus dem bürgerlichen Lager bestätigt, die Angst vor der Zukunft ist allgegenwärtig. Angst davor, dass unsere politischen Akteure Fehler machen und Politik nur noch für einige wenige gemacht wird und am Volk vorbei läuft.
Ja und dort liegt das eigentliche Problem. Diese Angst basiert darauf, dass dem Volk nichts mehr erklärt wird. Der Souverän hat seit Jahren das Gefühl, stetig vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden.
Unsere repräsentative Demokratie ist an dieser Stelle ernsthaft gefährdet und die Politik ist gefordert, hier dringend gegenzusteuern.
Die demokratischen Werte in diesem unserem Land sind gefährdet und können nur erhalten werden, wenn man die Bürgerinnen und Bürger politisch direktdemokratisch einbindet.
Eine Einbindung nach dem Schweizer Vorbild, darüber besteht Einigkeit, ist nicht umsetzbar. Fest steht auch, dass wie bereits erwähnt, die Strukturen der repräsentativen Demokratie, welche unserem Land in den letzten 60 Jahren zu Wohlstand und dauerhaften Frieden verholfen hat, alternativlos sind und hier entsprechend auch keine Veränderungen, sondern lediglich Anpassungen, durchgeführt werden müssen.
Was dringend angepasst werden muss, ist erstens der wechselseitige (!) Informationsfluss zwischen Volk und Politik.
Zweitens muss auf Grund der Tatsache, dass es immer mehr Berufspolitiker mit fehlenden alltagsberuflichen und basisorientierten Erfahrungen im Parlament gibt, politische Entscheidungen aber immer kompakter und unkalkulierbarer werden, zusätzlich ein „Sicherungsventil“ in die Gesetz Mechanismen eingebaut werden, welches eine Korrektur etwaiger Fehlentscheidungen ohne parteipolitisches und parlamentarisches Planspiel zulässt.
Beide Positionen würde ein gesetzabschaffendes Referendum ohne Probleme in sich vereinen.
Versteht das Volk bestimmte Entscheidungen nicht, kommt es zum Begehren. Das Begehren ist dann ein Alarmzeichen an die Politik, in Sachen Erklärungsnotstand oder Nachbesserungsbedarf dringend zu handeln. Versagt die Politik an dieser Stelle oder wurde, was eher die Ausnahme (!) sein wird, tatsächlich ein Gesetz oder Rechtsgut verabschiedet, welches dem Volk so stark schadet, dass eine Begehren das hohe Quorum erfüllt, muss die Konsequenz eines Referendums in Kauf genommen werden.
Da vor einem derartigen Referendum, wie bereits aufgeführt, aber immer ein Volksbegehren mit einer entsprechend langen Vorlaufzeit und einem hohen Quorum steht, verschafft die Dauer des Begehrens den politisch Handelnden ein absichtlich gewolltes Zeitfenster. Diese Zeit muss durch die Politikerinnen und Politiker unseres Landes für den Fall eines Begehrens, bei welchem sich tatsächlich das Zustandekommen eines Referendums abzeichnet, unter anderem dafür genutzt werden, den Souverän grundsätzlich über die etwaige Folgen einer etwaigen Gesetzabschaffung aufzuklären.
Die Politik kann so versuchen, Informationslücken, welche möglicherweise zu einem fehlenden oder gar falschen Verständnis der politischen Entscheidungen und somit zu einem Begehren geführt haben, gegenüber dem Souverän zu schließen, oder mit einem modifizierten Handeln den Versuch unternehmen, dem Willen des Volkes entgegenzuwirken, um das Erreichen des Quorums und folglich das Zustandekommen eines Referendums zu vermeiden.
Damit schließt sich automatisch auch der zwischenzeitliche überall feststellbare Graben zwischen Politik und Bürgern.
Wir hatten gegenüber Ihren Kolleginnen und Kollegen aus unterschiedlichen Fraktionen bereits mehrfach dargelegt, dass es nach unserer Auffassung in den wenigsten Fällen tatsächlich zu einem gesetzabschaffenden Referendum kommen wird, da spätestens mit dem Aufleben eines Volksbegehrens, das ein gesetztes Quorum erreichen könnte, das politische Gegensteuern beginnt.
Beide Seiten, also Volk und Politik, würden sich durch die Erweiterung unserer repräsentativen Demokratie mit der Möglichkeit gesetzabschaffender Referenden wieder annähern und vor allem disziplinieren.

Am 24.06.2015 wurde Herr Prof. Dr. Patzelt in einer öffentlichen Anhörung des Verfassungs- und Rechtsausschusses des Sächsischen Landtages in Verbindung mit dem durch LINKE und GRÜNE eingebrachten Gesetzentwurf „Gesetz zur Stärkung der direkten Demokratie im Freistaat Sachsen“ als Gutachter angehört.

Herr Prof. Dr. Patzelt ist, wie wir in unserer Bürgeranfrage aufgeführt haben, der wissenschaftliche Verfechter eines gesetzabschaffenden Referendums. Er führte unter anderem in seiner Stellungnahme zum eingebrachten Gesetzentwurf auf:

[…] Einführung des gesetzesaufhebenden Referendums.

a) Es ist entspricht nicht nur dem Rang des Volkes als gleichberechtigtem Gesetzgeber, sondern ist auch um der Demokratie willen wünschenswert, ein gesetzesaufhebendes Referendum einzuführen.

  • Erstens erschwert das gesetzesaufhebende Referendum sogar einer im Parlament übermächtigen Regierungsmehrheit das „Durchregieren“ gegen Wünsche des Volkes, die sich in einer Abstimmungsmehrheit ausdrücken. Das minderte in demokratieförderlicher Weise jene „Arroganz der Macht“, die sich immer wieder – vor allem: nach Regierungswechseln – einzustellen pflegt.
  • Zweitens zwingt die Möglichkeit eines gesetzesaufhebenden Referendums die Opposition politisch immer wieder zum Nachweis von Behauptungen dahingehend, die Regierungsmehrheit stelle sich mit einem bestimmten Gesetzgebungsvorhaben in einen Gegensatz zur Bevölkerung. Das erlegt auch der Opposition einen gewissen Realitätsdruck auf, weil auch sie damit rechnen muss, sich bei einem gesetzesaufhebenden Referendum nicht durchsetzen zu können.
  • Drittens eröffnet das gesetzesaufhebende Referendum einen weiteren Weg, einen im Parlament verlorenen politischen Konflikt neu auszufechten.
    Bislang ist die Opposition darauf angewiesen, politisch Abgelehntes zum verfassungsrechtlichen Streitgegenstand zu machen. Wer aber ein Gesetz vor das Verfassungsgericht bringt, erntet Verfassungsrechtsprechung, die im Lauf der Zeit die parlamentarischen Gestaltungsspielräume immer mehr einengt. Ferner wirken abstrakte Normenkontrollverfahren auf viele Bürger so, als wolle ein Teil der politischen Klasse sehenden Auges die Verfassung brechen. Beides tut repräsentativer Demokratie nicht gut.
    Das gesetzesaufhebende Referendum hingegen brächte – um den Preis eines einzugehenden politischen Risikos – einen im Parlament verlorenen politischen Konflikt vor das Volk als alternativen Gesetzgeber. Das entspräche voll dem Grundsatz der repräsentativen Demokratie, wonach das Parlament das erste Wort haben muss, das Volk aber das Recht auf das letzte Wort hat.

b) Nicht der Stärkung direkter Demokratie dient es allerdings, wenn ein gesetzesaufhebendes Referendum nicht vom Volk selbst herbeigeführt werden kann.

  • Auf diese Weise wird das Volk – obschon doch gleichberechtigter Gesetzgeber – einfach zum „Mündel des Parlaments“ gemacht. Es darf laut vorliegendem Gesetzentwurf durch einen Volksantrag nur darum bitten, das Parlament möge über die Änderung oder Aufhebung eines Gesetzes debattieren, hat aber keine Möglichkeit, die Entscheidung über das Inkrafttreten eines Gesetzes selbst herbeizuführen.
  • Ferner wird gerade der zentrale Vorteil direktdemokratischer Instrumente nicht erreicht, wenn es Abgeordneten anvertraut ist, ein gesetzesaufhebendes Referendum herbeizuführen. Der Demokratie willen herbeizuführen ist nämlich solche politische Kommunikation, die sich in der Zivilgesellschaft im Streit um eine reale Entscheidungsfrage entwickelt. Genau zu diesem Zweck müssen direktdemokratische Instrumente so ausgestaltet sein, dass die Diskussion um ihre Nutzung in erster Linie im Volk geführt wird – und nicht vor allem in den Reihen der politischen Klasse.
  • Genau letzteres wäre aber der Fall, wenn die vergleichsweise wenigen Abgeordneten von ein, zwei (Oppositions-) Fraktionen untereinander zur Vereinbarung kämen, es solle ein gesetzesaufhebendes Referendum durchgeführt werden. Deshalb ist eine solche Herbeiführung des gesetzesaufhebenden Referendums abzulehnen.

c) Besser wäre eine Regelung der folgenden Art:

  • Ein gesetzesaufhebendes Referendum kann nie vom Parlament, sondern nur vom Volk herbeigeführt werden, und zwar durch Volksantrag auf Durchführung eines gesetzesaufhebenden Referendums. Das erweiterte im Grunde nur die im Gesetzentwurf ohnehin vorgesehenen Inhalte von Volksanträgen.
  • Für diesen Volksantrag wäre ein Prozentsatz der Abstimmungsberechtigten zwischen einem Prozent (wie für den normalen Volksantrag vorgesehen) und fünf Prozent (wie für einen Volksentscheid im Volkgesetzgebungsverfahren verlangt) festzulegen
  • Dieser Prozentsatz sollte so angesetzt werden, dass zwar gesetzesaufhebende Volksabstimmungen praktisch herbeiführbar sind, diese Hürde aber einen inflationären und die Gesetzgebungstätigkeit lähmenden Gebrauch dieses direktdemokratischen Instruments ausschlösse.
  • Es ist erforderlich, in der Verfassung eine Frist für die Sammlung der erforderlichen Unterschriften festzulegen. Es böten sich 100 Tage an […]

Da unsere Bürgerinitiative vorerst einen grundsätzlichen Dialog mit den Bundestagsabgeordneten sucht und bestrebt ist, bisherig eingenommen Positionen einer Überdenkung zuzuführen, bitten wir Sie, sich die Zeit zur nochmaligen Überarbeitung unseres Grundanliegens zu nehmen.
Ihr Fraktionskollege Arnold Vaatz, MdB hat den Vorschlag unserer Initiative aufgenommen und sich bereit erklärt, nach notwendiger Zuarbeit, welche wir hoffen bis 20.07.2015 liefern zu können, dass aufgeworfenen Thema Fraktionsintern einer Diskussion zuzuführen.

Wir würden uns freuen, wenn Sie sich in Folge entsprechend in diese Thematik mit einbringen können.

Mit freundlichen Grüßen

Reiko Beil
Initiative Dialog-2015

Antwort von dialog-2015 an Daniela Ludwig (MdB/CSU) - Gesetzesabschaffendes Referendum
Antwort von dialog-2015 an Daniela Ludwig (MdB/CSU) – Gesetzesabschaffendes Referendum

Link zum Beitrag:

Quelle: dialog-2015 vom 02.07.2015


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