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Antwort Dr. Hans-Peter Uhl (MdB/CSU) - Gesetzesabschaffendes Referendum
Antwort Dr. Hans-Peter Uhl (MdB/CSU) – Gesetzesabschaffendes Referendum – Foto: © Henning Schacht/Lizenziert: CC BY-SA 3.0 de über Wikimedia Commons

Gesetzesabschaffendes Referendum

Abgeordnetenanfrage – persönlicher Brief

Sehr geehrter Herr Beil,

besten Dank für Ihr Schreiben vom 27. 05. 2015.
Wenn Sie künftig Initiativen dieser Art starten, sind Sie sicher gut beraten, auf kurzfristige Terminsetzungen zu verzichten. […]

[…] Zum Beispiel sind Abgeordnete des Auswärtigen Ausschusses oder des Verteidigungsausschusses nicht selten auf Reisen, die solche Terminsetzungen nicht einhalten lassen. Fristsetzungen solcher Art sind im Übrigen auch unhöflich. Unhöflich ist auch Ihre Formulierung, der Abgeordnete mögen auf verallgemeinernde oder ausweichende Antworten verzichten.
Ungeachtet dessen darf ich Ihnen auf Ihre Frage hin mitteilen, dass ich ein gesetzesabschaffendes Referendum ablehne. Ich bin durchaus der Auffassung, dass unserer parlamentarischen Demokratie plebiszitäre Elemente gut tun. Sie dürfen jedoch den Rahmen des Artikel 20 Absatz 1 und 2 GG nicht sprengen. Dies wäre bei Ihrem Vorschlag der Fall.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans-Peter Uhl, MdB

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Antwort Dr. Hans-Peter Uhl (MdB/CSU) – Gesetzesabschaffendes Referendum

dialog-2015 an Dr. Hans-Peter Uhl (MdB/CSU) – Gesetzesabschaffendes Referendum

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,

vielen Dank für Ihre schnelle Rückantwort.

Die inhaltlichen Ausführungen unseres Schreibens sollen keinesfalls unhöflich wirken, was eine Bitte um Rückmeldung innerhalb eines zeitlich definierten Rahmens im herkömmlichen Gebrauch normal auch nicht macht.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass auch wir in einen laufenden Arbeitsprozess eingebunden sind, welcher einer gewissen zeitlichen Koordinierung bedarf.
Die Erfahrungen aus Dialogen mit einigen Ihrer Bundestagskollegen haben in der Vergangenheit gezeigt, dass gegebene Antworten zu Sachfragen ausweichend und ausschließlich parteipolitisch ausgerichtet waren und somit am eigentlichen Kernthema leider vorbeigegangen sind.
Entsprechend haben wir uns erlaubt, diesbezüglich auf ein persönliches Meinungsbild explizit hinzuweisen.
Wir bitten in beiden Positionen um Verständnis und aufgefasste Unhöflichkeiten zu entschuldigen.
Ihre Meinung haben wir dankend zur Kenntnis genommen.
Allerdings erschließt es sich aus der inhaltlichen Darstellung für uns leider nicht, warum nach Ihrer Ansicht durch ein gesetzabschaffendes Referendum der Rahmen des Artikel 20 Absatz 1 „gesprengt“ wird, in welchem geschrieben steht:
„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“
Ihre fortlaufende Antwort versuchen wir in unseren Worten noch einmal wiederzugeben und bitten um eine etwaige Berichtigung, sollten wir Sie falsch verstehen.
Plebiszitäre Elemente sind Ergänzungen zu den Wahlen in einer repräsentativen Demokratie. Darunter fallen Volksabstimmungen, Referenden oder Volksbefragungen genauso wie Bürger- oder Volksentscheide.
Im Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes, welchen Sie mit unserem Vorschlag ebenfalls „gesprengt“ sehen, steht geschrieben:
„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“
Sie sind also nach eigener Darstellung für Referenden ersatzweise Volksentscheide, solange diese dem Souverän nicht erlauben, etwaig in politische Entscheidungen ersatzweise Gesetze, welche von einer Mehrheit des Volkes nicht gewollt sind, nachträglich einzugreifen.
Wir danken vorerst für Ihre Antwort und werden uns zu gegebenem Anlass nochmals mit Ihnen in Verbindung setzen.

Reiko Beil
Initiative Dialog-2015

Antwort von dialog-2015 an Dr. Hans-Peter Uhl (MdB/CSU) - Gesetzesabschaffendes Referendum
Antwort von dialog-2015 an Dr. Hans-Peter Uhl (MdB/CSU) – Gesetzesabschaffendes Referendum

Dr. Hans-Peter Uhl (MdB/CSU) an dialog-2015 – Gesetzesabschaffendes Referendum

Sehr geehrter Herr Beil,

die verfassungsrechtliche Lage darf ich kurz darstellen:
Durch Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 GG wird von unserer Verfassung eine Entscheidung für die repräsentative Demokratie gefällt (BVerfGE 83,37, 50 ff.). Abstimmungen im Sinne von Volksbegehren und Plebisziten sind die Ausnahme (siehe zusammenfassend: Enquete-Kommission, BT-Drs. 7,5924, Kap. 1.3). Neben Artikel 29 sieht das GG keine plebiszitären Verfahren vor und lässt sie in der jetzigen Fassung auch nicht zu (siehe Handbuch des Staatsrechtes, Band 2, Paragraph 39 Rn. 13 ff.). Lediglich den Ländern ist die Möglichkeit eingeräumt, weiter Plebiszite einzuführen (siehe Herzog in Maunz/Dürig , Band 2, Rn. 43 ff.).
Selbst durch eine Verfassungsänderung kann die Grundsatzentscheidung zu Gunsten der repräsentativen Demokratie nicht korrigiert werden (Artikel 79 Absatz 3 GG).
Zum Kern der repräsentativen Demokratie gehört das ausschließliche Gesetzgebungsrecht. Nach der actus-contrarius-Regel gilt diese Ausschließlichkeit auch für die Gesetzesaufhebung.
Ein Gesetz Ihrer Intention wäre verfassungswidrig. Eine Grundgesetzänderung in Ihrem Sinne wäre verfassungswidriges Verfassungsrecht (Artikel 79 Absatz 3 GG).
Einen Spielraum, dies anders zu sehen, erlaubt mir das Grundgesetz leider nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans-Peter Uhl, MdB

Antwort Dr. Hans-Peter Uhl (MdB/CSU) an dialog-2015 - Gesetzesabschaffendes Referendum
Antwort Dr. Hans-Peter Uhl (MdB/CSU) an dialog-2015 – Gesetzesabschaffendes Referendum

dialog-2015 an Dr. Hans-Peter Uhl (MdB/CSU) – Gesetzesabschaffendes Referendum

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,

vielen Dank für Ihre nochmaligen Ausführungen.
Sie haben mit den inhaltlichen Darstellungen ein interessantes Themenfeld tangiert.
Auf Grund der rechtlichen Quellenhinweise nebst den geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken bzw. der unterlegten Ablehnung mit Verweis auf Ihre diesbezügliche Rechtsauffassung zur Polemik eines gesetzabschaffenden Referendums, erlauben wir uns, zum Anfang der kommenden Woche diesbezüglich noch einmal umfangreicher zu antworten.
Da unsere Initiative politisch interessierte, aber nicht in jedem Fall rechtlich vollumfänglich bewanderte Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes anspricht, möchten wir Ihre Darlegungen inhaltlich entsprechend umgangssprachlich verständlich machen und auch entsprechend verständlich gegenargumentieren. Das beansprucht allerdings etwas mehr Zeit.
Wir sind auf jeden Fall für eine konstruktive Fortsetzung dieses schriftlichen Dialogs. Wir hoffen, Sie können Ihre Abgeordnetenkollegen ebenfalls dazu inspirieren, Ihr Meinungsbild zum Kernthema gesetzabschaffendes Referendum wie erbeten zeitnah darzulegen.
Wenn tatsächlich verfassungsrechtliche Komplikationen entstehen, aber im Grundsatz der persönliche Wille Ihrer Kollegen vorhanden ist, die repräsentative Demokratie in Ihrer jetzigen, aus unserer Sicht überholten Form, entsprechend zum beiderseitigen Vorteil, hier gemeint wechselseitig zwischen Volk und Volksvertreter, mit Komponenten der direkten Demokratie zu ergänzen, dürfte dies unserem Land und unserer Demokratie zukunftsorientiert sehr helfen.

Wir wünschen Ihnen ein erholsames Wochenende und verbleiben vorerst

Mit freundlichen Grüßen

Reiko Beil
Initiative Dialog-2015

Antwort an Dr. Hans-Peter Uhl (MdB/CSU) von dialog-2015 - Gesetzesabschaffendes Referendum
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Dr. Hans-Peter Uhl (MdB/CSU) an dialog-2015 – Gesetzesabschaffendes Referendum

Sehr geehrter Herr Beil,

besten Dank für Ihre erneute Email.
Ich habe Ihnen zu der genannten Problematik die verfassungsrechtliche Mehrheitsmeinung dargelegt, der ich mich auch persönlich anschließe. Es gibt eine Minderheitenmeinung, die Ihrem Anliegen entgegen kommt. Hierzu darf ich Sie auf den Staatsrechtler Klaus Stern verweisen (Stern, „Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland“).
Ich bin Mitglied des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages. Eine gewisse Arbeitsteilung ist im Parlament unumgänglich. Ich habe Ihnen gerne meine Auffassung zu Ihrem Anliegen geschildert, kann aber keine Koordinierungsfunktion übernehmen. Ansprechpartner für Sie wäre hier der für Rechtsfragen zuständige Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Strobl, MdB. Ich habe dem Kollegen Strobl über unseren Briefwechsel informiert.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans-Peter Uhl, MdB

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dialog-2015 an Dr. Hans-Peter Uhl (MdB/CSU) – Gesetzesabschaffendes Referendum

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,

ganz lieben Dank für Ihre Bemühungen.
Sie sind augenscheinlich noch ein Abgeordneter der „alten Schule“, auch wenn unsere Ansichten aktuell ein wenig auseinandergehen. Das zeichnet aber einen Dialog aus.
Es wäre wünschenswert, wenn alle Ihre Kolleginnen und Kollegen im Bundestag und in der Bundesregierung mit einer eben solchen Einstellung agieren. Dann wäre vielen Menschen in diesem Land bestimmt ein wenig wohler in der Bauchgegend.
Da wir uns diese Woche mit Ihren Fraktionskollegen Herrn Brähmig und Herrn Lämmel zu einem persönlichen Gespräch treffen, werden wir die von Ihnen getätigte Weiterleitung an Herrn Strobl und das etwaig weitere diesbezügliche Agieren ansprechen.
Noch einmal vielen Dank und vorerst alles Gute

Mit freundlichen Grüßen

Reiko Beil
Initiative Dialog-2015

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Dr. Hans-Peter Uhl (MdB/CSU) an dialog-2015 – Gesetzesabschaffendes Referendum

Sehr geehrter Herr Beil,

vielen Dank für Ihre freundlichen Worte. Solche Ermutigung freut einen. Umgekehrt achte ich auch Ihr Engagement sehr, auch wenn wir hinsichtlich der Durchsetzbarkeit Ihres Anliegens unterschiedlicher Meinung sind.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans-Peter Uhl, MdB

Dialog - Dr. Hans-Peter Uhl (MdB/CSU) an dialog-2015 - Gesetzesabschaffendes Referendum
Dialog – Dr. Hans-Peter Uhl (MdB/CSU) an dialog-2015 – Gesetzesabschaffendes Referendum

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Quelle: dialog-2015 vom 03.06.2015


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