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Antwort Dr. Joachim Pfeiffer (MdB/CDU) - Gesetzesabschaffendes Referendum
Antwort Dr. Joachim Pfeiffer (MdB/CDU) – Gesetzesabschaffendes Referendum – Foto: © Sven Teschke/Lizenziert: CC BY-SA 3.0 de über Wikimedia Commons

Gesetzesabschaffendes Referendum

Abgeordnetenanfrage – persönlicher Brief

Sehr geehrter Herr Beil,

vielen Dank für Ihren Brief vom 27. Mai. Sie bitten um meine Position in Kurzform zu der Frage, ob ich einem gesetzabschaffenden Referendum grundsätzlich zustimmen würde.
Mit einem solchen Referendum soll nach Ihrem Vorschlag jeder Bürger die Möglichkeit haben, […]

[…] über den Verbleib oder die Abschaffung eines Gesetzes mit Ja oder Nein abzustimmen, da bei der Verabschiedung von Gesetzen grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden könne, dass diese sich in Folge negativ auf die Zukunft unseres Landes und unsere Gesellschaft auswirken.
Grundsätzlich würde ich einem solchen Gesetzesvorhaben nicht zustimmen, denn der Bundestag ist nicht nur das gesetzgebende Organ, sondern ebenso zur Evaluation bestehender Gesetze verpflichtet. Sofern sich ein bestehendes Gesetz als schädlich für unser Land und unsere Gesellschaft erweist, ist er angewiesen, einen solchen Schaden abzuwenden und die Ursache zu beheben. Es bedarf dafür keines Referendums.
Die von Bundesinnenminister de Maizière vorgetragenen Bedenken im Hinblick auf Volksabstimmungen (Komplexität von Sachentscheidungen und populistische Einflüsse) gelten gleichermaßen für ein gesetzabschaffendes Referendum und ein vorausgehendes 2,5-Prozent-Quorum.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Joachim Pfeiffer, MdB

Antwort Dr. Joachim Pfeiffer (MdB/CDU) - Gesetzesabschaffendes Referendum
Antwort Dr. Joachim Pfeiffer (MdB/CDU) – Gesetzesabschaffendes Referendum

dialog-2015 an Dr. Joachim Pfeiffer (MdB/CDU) – Gesetzesabschaffendes Referendum

Sehr geehrter Herr Dr. Pfeiffer,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Die von Ihnen als Evaluation, also eine nachträgliche Bewertung, ob der angestrebte Zweck durch das Gesetz tatsächlich erfüllt wird, bezeichnete Verpflichtung des Bundestages ist uns bekannt.
Allerdings – und das ist der Kernpunkt unseres Anliegens – sehen wir in der Umsetzbarkeit dieser Verpflichtung fundamentale Schwierigkeiten, die in verschiedenen Facetten bereits in der Vergangenheit auf unserem Blog benannt worden sind.
Wir glauben nicht daran, dass von politischer Seite ohne bürgerlichen Druck ein verabschiedetes Gesetz wieder abgeschafft wird. Dem stehen Positionen wie Parteidisziplin, Koalitionsfrieden, Fraktionszwang und sture Oppositionsverweigerung entgegen. Dazu kommt die Überforderung einiger Abgeordneter gegenüber komplexen Sachthemen, die Angst, bei einem etwaigen Ausscheren im Meinungsbild den Stuhl zu verlieren, und unser Lieblingsthema der qualitativen Zusammensetzung des Bundestages, was nicht zuletzt auch am Antwortverhalten auf unsere Bürgeranfrage ersichtlich ist.
Sie verzeihen also, dass die Evaluationsverpflichtung des Bundestages keine tragbare Argumentation gegen ein gesetzabschaffendes Referendum ist. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass es leider kein Argument mehr ist, denn wenn es diesbezüglich um das bürgerliche Bauchgefühl gut gestellt wäre, gäbe es so eine Bürgeranfrage nicht.
In Bezug auf die Thematik des JA und NEIN erlauben wir uns, auf das beigefügte Schreiben an Ihren Parteikollegen Herrn Dr. Wadephul zu verweisen, welches unsere Ansicht hierzu hoffentlich komplex darlegt.

Noch einmal besten Dank für Ihr Agieren.
In der Hoffnung, sich wiederzuhören, verbleiben wir

Mit freundlichen Grüßen

Reiko Beil
Initiative Dialog-2015

Antwort von dialog-2015 an Dr. Joachim Pfeiffer (MdB/CDU) - Gesetzesabschaffendes Referendum
Antwort von dialog-2015 an Dr. Joachim Pfeiffer (MdB/CDU) – Gesetzesabschaffendes Referendum

Link zum Beitrag:

Quelle: dialog-2015 vom 10.06.2015


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