
Gesetzesabschaffendes Referendum
Abgeordnetenanfrage – persönlicher Brief
Sehr geehrter Herr Beil,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 27. Mai 2015. Frau Wawzyniak setzt sich schon seit ihres Einzugs in den Bundestag für die Stärkung direkter Demokratie ein. Anbei übersende ich Ihnen daher einen aktuellen Gesetzentwurf der Linksfraktion im Bundestag zur Änderung des Grundgesetzes und zur Einführung eines Gesetzes über das Verfahren bei Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide. […]
[…] Der Gesetzentwurf hat zum Ziel direkte Einflussmöglichkeiten der Bevölkerung auf politische Entscheidungen zu stärken und formuliert konkrete Gesetzesänderungen. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Uxxxxx Jxxx
Mitarbeiterin

dialog-2015 an Halina Wawzyniak (MdB/DIE LINKE) – Gesetzesabschaffendes Referendum
Sehr geehrte Frau Wawzyniak,
vielen Dank für Ihre Antwort und den beigefügten Gesetzentwurf.
Unser Vorschlag blieb zwar unberücksichtigt aber festzuhalten bleibt, dass es Ihre Person ehrt, dass Sie sich so intensiv für die demokratischen Werte der Bürgerinnen- und Bürger dieses Landes und vor allem deren unterlegte Grundrechte einsetzen.
Der in Ihrem Gesetzentwurf vom 17.03.2014 unter Position A aufgeführten Problemstellung können wir unumwunden Folge leisten. Wir definieren dieses Problem als Graben zwischen dem politischen Handeln und dem bürgerlichen Verstehen, welcher immer größer wird und unsere gesamten demokratischen Errungenschaften massiv bedroht.
Die Notwendigkeit einer Herabstufung des Wahlalters auf 16 Jahre, wie unter anderem in Ihrem Lösungsvorschlag aufgeführt, erschließt sich unserer Initiative allerdings nicht.
Wir sind selbstverständlich dafür, dass Grundsegmente der politischen Bildung bei Kindern und Jugendlichen maßgeblich in die Erziehung und Ausbildung mit einfließen müssen, allerdings sollte ein gewisses Maß an Selbständigkeit und Lebenserfahrung bereits erreicht sein, um den Gang zur Wahlurne antreten zu dürfen.
Dieser Sachstand sollte auch nicht durch demografische Schwankungen und altersbedingtes Wahlverhalten beeinflusst werden.
Auch die Wahlberechtigung, sollte allein zur Vermeidung von Verwerfungen weiterhin wie in fast allen anderen Demokratien auf dieser Erde, an eine Staatsbürgerschaft des die Wahl betreffenden Landes gebunden bleiben.
Ihrem Fraktionskollegen Herrn Gehrcke hatten wir am heutigen Tag bereits mitgeteilt, dass unsere Initiative zu der Erkenntnis gekommen ist, dass Volksentscheide auf Bundesebene, welche unter Beachtung des Wirkens der in Deutschland politisch gelebten repräsentativen Demokratieformen in die Verabschiedung von Gesetzen und Verordnungen eingreifen, für das Wohl und die Zukunft der Bürgerinnen und Bürger eher behindernd als fördernd sind. Wir favorisieren aus diesem Grund eine direkte demokratische Mitbestimmung des Souveräns auf Grundlage gesetzabschaffender Referenden. Etwaig finden Sie die Zeit, diesbezüglich unser Schreiben an Ihren Kollegen Herrn Gehrcke, welches wir als Anlage beifügen, zu lesen.
Es bedarf eigentlich keiner grundlegenden Änderungen der gelebten Formen unserer repräsentativen Demokratie. Es geht doch nur darum, wie Ihrem Kollegen Herrn Gehrcke unter anderem mitgeteilt, diese mit einem „Sicherungsventil“ zu ergänzen, um im Fall der Fälle, eine heute getroffene politische Entscheidung, welche sich morgen als Fehler entpuppt, dass Volk mehr belastet als entlastet oder gar unser Leben und unsere Zukunft gefährdet, ohne parteipolitisches Gezeter, politische Befindlichkeiten oder machtorientierte Taktikspiele, als Souverän direkt berichtigen zu können.
Das dürfte unter Ausgrenzung bestimmter Gesetze und Rechtsgüter vielleicht einfacher und schneller einer mehrheitlichen Zustimmung im Bundestag zugeführt werden können als der von Ihnen freundlicherweise zur Verfügung gestellte kompakte Gesetzentwurf.
Wir würden uns freuen Sie diesbezüglich zum Nachdenken animiert zu haben und etwaig wieder von Ihnen zu hören und verbleiben vorerst
Mit freundlichen Grüßen
Reiko Beil
Initiative Dialog-2015

Link zum Beitrag:
Quelle: dialog-2015 vom 12.06.2015