Pet 1-18-06-1115-017651 – Petitionsausschuss » „Dresdner Entwurf“

Dresdner Entwurf zum Petitionsausschuss (Pet 1-18-06-1115-017651) - dialog-2015
Dresdner Entwurf zum Petitionsausschuss (Pet 1-18-06-1115-017651) – Foto: dialog-2015

Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger,

eigentlich wollte ich heute ein Schlusswort zur Initiative dialog-2015 abgeben.
Nach einem am gestrigen Tag eingegangenen Brief des Deutschen Bundestages, aus welchem hervorgeht, dass der Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert den Petitionsausschuss beauftragt hat, unseren Entwurf zur Änderung des Grundgesetzes („Dresdner Entwurf“) zu prüfen und in Folge an den Innenausschuss des Deutschen Bundestages zur Stellungnahme weiterzuleiten, verschiebe ich dieses Schlusswort.
Im Schreiben des Deutschen Bundestages wird weiter mitgeteilt, […]

[…] dass sich der Innenausschuss aktuell mit dem vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes zur Einführung einer dreistufigen Volksgesetzgebung und zur Einführung eines Gesetzes über das Verfahren bei Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden beschäftigt.
Der „Dresdner Entwurf“ basiert auf einem verfassungsrechtlich geprüften vereinfachten zweistufigen Verfahren und einer strikten Trennung von Initiativen und Referenden, was in den laufenden Beratungen neue Impulse setzt.
Die Arbeit unserer Initiative wird bereits an dieser Stelle belohnt, da wir dem Ziel einer Debatte im Deutschen Bundestag zum Thema einer Grundgesetzänderung für sachdirekte Demokratie ein großes Stück näher gekommen sind.
Der Weg für mehr Mitbestimmungsrechte des Volkes auf Bundesebene ist allerdings noch steinig und kann nur mit Hilfe aller friedliebenden, demokratisch denkenden Bürgerinnen und Bürger unseres Landes geebnet werden. Sie sind daher alle weiterhin aufgefordert, Ihre Bundestagsabgeordneten in den Wahlkreisen vor Ort aufzusuchen und mit diesen über das Thema direkte Demokratie zu sprechen. Teilen Sie Ihren Abgeordneten mit, dass es dem Bürger nicht mehr ausreicht, aller 4 Jahre wählen zu gehen, sondern es Volkes Wille ist, aktiv und direkt an wichtigen Entscheidungen für Land, Leben und Zukunft teilzuhaben.
Für eine Grundgesetzänderung werden die Stimmen von 2/3 der 631 Bundestagsabgeordneten benötigt, aber nicht jeder Abgeordnete ist bisher von einem Mitbestimmungsrecht des Volkes auf Bundesebene begeistert. Hier ist dringend Ihre persönliche Überzeugungsarbeit notwendig!
Ich werde Sie über die Stellungnahme des Innenausschusses des Deutschen Bundestages nach Eingang an gleicher Stelle informieren.
Bis dahin verbleibe ich in der Hoffnung auf Ihre Mithilfe, den Erhalt des sozialen Friedens und der demokratischen Strukturen

mit lieben Grüßen

Reiko Beil
Initiative dialog-2015

Dresdner Entwurf zum Petitionsausschuss - Pet 1-18-06-1115-017651
Dresdner Entwurf zum Petitionsausschuss – Pet 1-18-06-1115-017651

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Quelle: dialog-2015 vom 08.10.2015


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