Peter Weiß (MdB/CDU) » Dialog

Antwort Peter Weiß (MdB/CDU) - Gesetzesabschaffendes Referendum
Antwort Peter Weiß (MdB/CDU) – Gesetzesabschaffendes Referendum – Foto: © Foto-AG Gymnasium Melle /Lizenziert: CC BY-SA 3.0 de über Wikimedia Commons

Gesetzesabschaffendes Referendum

Abgeordnetenanfrage – persönlicher Brief

Sehr geehrter Herr Beil,

vielen Dank für Ihre Bürgeranfrage vom 27.05.2015, in der es um die Einführung eines gesetzabschaffenden Referendums in Deutschland geht. Gerne beziehe ich dazu Stellung. […]

[…] Ich teile in dieser Frage grundsätzlich die Bedenken des Kollegen de Maizière, dass über komplexe Sachentscheidungen nicht mit einem einfachen Ja oder Nein entschieden werden kann. […] Ich sehe ebenfalls eine Gefahr darin, dass populistische außerparlamentarische Kräfte den Weg eines Referendums nutzen könnten, um in Ihrem Sinne Einfluss auf die parlamentarische Art zu nehmen. […]

Mit freundlichen Grüßen

Peter Weiß, MdB

Antwort Peter Weiß (MdB/CDU) - Gesetzesabschaffendes Referendum
Antwort Peter Weiß (MdB/CDU) – Gesetzesabschaffendes Referendum

dialog-2015 an Peter Weiß (MdB/CDU) – Gesetzesabschaffendes Referendum

Sehr geehrter Herr Weiß,

besten Dank für Ihre umfassende und inhaltlich fundierte Rückäußerung.

Da sich Ihre dargelegten Gegenargumente auf den Bereich der Komplexität von Gesetzen und die Themenpunkte Populismus sowie einer von Ihnen als Dauerwahlkampf bezeichneten Politikdarstellung beziehen, erlauben wir uns hierauf punktuell kurz einzugehen.
Wir sehen, dass sich unsere demokratischen Werte schrittweise erheblichen Problemen nähern, wenn in einem repräsentativen, parlamentarischen Demokratiegefüge ausschließlich darauf abgestellt wird, dass staatliche Planung in Form von Gesetzen, den Weg der etablierten Rechtsförmlichkeit, unter Verweis auf die Komplexität, nicht verlassen darf.
Dieser Argumentation halten wir entgegen, dass es sich aus unserer Sicht bei Gesetzen nicht um eine juristische Materie handelt, auf welche sich eine etwaige Bürgerbeteiligung generell nachteilig auswirkt. Diese Auffassung ähnelt zu sehr dem Leitgedanken einer Obrigkeitsstaatlichkeit in der Form, dass ein Recht zu Gemeinwohl alleinig durch Juristenhand entsteht.
Demokratie bleibt aus unserer Sicht so nicht lebendig und läuft Gefahr, nach dieser Denkweise seine Legitimitätsgrundlage schrittweise zu verlieren.
Unsere repräsentative Demokratie stellt ein durchdachtes und funktionales System dar. Unser Agieren liegt entsprechend nicht darin begründet, die repräsentative, parlamentarische Demokratie zu verbessern, sondern diese zu erweitern.
Eines der größten Probleme in unserer von Ihnen als hochtechnologisiert und globalisiert bezeichneten Welt ist, dass Politik dem Bürger nicht mehr verständlich erklärt wird. Wegen der fehlenden Erklärungen, warum politische Entscheidungen getroffen werden, welche Vor- oder Nachteile sich daraus ergeben können und in welche Richtung sich unser Land bewegt, resigniert ein Großteil der Bevölkerung mit dem Argument, “…Die da oben machen doch ohnehin, was sie wollen, und wir hier unten können daran sowieso nichts ändern…”. Das wiederum führt zu Politik- und Wahlverdrossenheit der Bürgerinnen und Bürger, welche teilweise auch aus politischen Kreisen, als mangelnde politische Bildung bezeichnet wird.
Diesem für unsere Demokratie wie ein Pilzgewächs schadenden Prozess der Resignation, kann mit unserem Vorschlag zur politischen Einbindung des Wahlvolkes abgeholfen werden.
Kommt es zu einer Initiative bzw. einem Begehren auf Antrag des Volkes, ist dass ein klares Alarmzeichen an die Politik, in Sachen Erklärungsnotstand oder Nachbesserungsbedarf dringend zu handeln.
Da vor einem Referendum aber immer ein Volksbegehren mit einer entsprechenden Vorlaufzeit und einem Quorum steht, verschafft die Dauer des Begehrens den politisch Handelnden ein absichtlich gewolltes Zeitfenster. Diese Zeit muss durch die Politik unseres Landes für den Fall, dass sich tatsächlich ein Referendum abzeichnet dafür genutzt werden, dass Wahlvolk grundsätzlich über die Folgen einer etwaigen Tangierung des streitbaren Gesetzes aufzuklären.
Die Politik ist parallel gefordert Informationslücken zu schließen, oder entsprechende Nachbesserungen vorzunehmen, um dem Willen des Wahlvolkes entgegenzuwirken und somit das Erreichen des Quorums und folglich das Zustandekommen eines Referendums abzuwenden.
Versagt die Politik allerdings an dieser Stelle oder, was eher die Ausnahme sein wird, gibt es tatsächlich ein Gesetz oder Rechtsgut, welches dem Volk so schadet, dass ein Begehren das gesetzte Quorum erfüllt, muss die Konsequenz eines Referendums getragen werden.
Wir sind der Auffassung. dass es in den wenigsten Fällen tatsächlich zu einem Referendum kommen wird, da spätestens mit dem Aufleben eines Volksbegehrens, welches ein gesetztes Quorum erreichen könnte, das politische Gegensteuern beginnt.
Damit schließt sich automatisch der zwischenzeitliche überall feststellbare Graben zwischen Politik und Bürgern.
Beide Seiten, also Volk und Politik, würden sich durch die Erweiterung unserer repräsentativen Demokratie mit dem vorgeschlagenen plebiszitären Element wieder annähern. Selbstverständlich sind verfassungsrechtliche Grenzen bei der Mitbestimmung des Wahlvolkes zu setzen und die Benachteiligung von Minderheiten ist durch Korrekturmöglichkeiten des streitbaren Gesetzes sowie ein integriertes mehrheitliches Abhilfebegehren auszuschließen. Auch die Hürde des Quorums wäre in vielerlei Hinsicht zu überdenken, um einerseits zu gewährleisten, dass Volksbegehren herbeiführbar bleiben, aber andererseits ein inflationärer und die Demokratie lähmender Gebrauch dieses direktdemokratischen Instruments grundsätzlich vermieden wird.
Ihre Darstellungen eines aufblühenden Populismus im Zusammenhang mit Volksentscheiden sind streitbar. Wir leben nicht mehr in den 20iger und 30iger Jahren des vorigen Jahrhunderts. Unser Leben spielt sich unter deutlich anderen Lebensumständen als zu Zeiten der Weimarer Republik ab. Nichts gegen den Intellekt unserer Groß- und Urgroßeltern, aber es sind über 80 Jahre vergangen und unser Zeitgeist hat sich augenscheinlich doch etwas weiterentwickelt. Wir glauben nicht, dass die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes von populistischen Ausrichtungen so verführt werden können, um Populismus und Extremismus erstarken zu lassen. Außerdem – und das können wir nur immer und immer wieder betonen -, bietet Populismus, insofern es sich tatsächlich um einen solchen handelt, die ideale Plattform, um politisch korrekt, sachlich orientiert und ursachenreduzierend gegensteuern zu können. Wir erlauben uns in diesem Zusammenhang nochmalig einen Verweis auf Herrn Prof. Dr. Patzelt, welcher feststellt:

[…] Es ist durchaus nicht verwegen, auch in stabilen repräsentativen Demokratien ohne sonderliche Erfahrungen mit plebiszitären Instrumenten demokratie- und bürgerschaftskultivierende Wirkungen dieser Art zu erwarten, und es ist nicht erforderlich, von vornherein vom schlimmsten Fall auszugehen, wonach plebiszitäre Instrumente ganz einfach Populismus und Demagogie entfesseln oder zu inkonsistenter Politik führen müssen. Gegen beides ist auch der Parteienwettbewerb vor und nach Parlamentswahlen nicht gefeit! Welche „Kultur des Plebiszitären“ aber wirklich entsteht, wird im Einzelfall einesteils davon abhängen, ob die eingeführten plebiszitären Instrumente eine für repräsentative Demokratie hilfreiche Ausgestaltung erfahren, und andernteils davon, wie konstruktiv und sinngemäß die für die Prüfung der Zulässigkeit einer je konkreten Verwendung plebiszitärer Instrumente zuständigen Personen und Institutionen bei ihren Entscheidungen und deren Begründung verfahren […]

Zu der von Ihnen als Dauerwahlkampf aufgeführten Thematik bleibt letztendlich aufzuführen, dass sobald es üblich wäre, dass die Bürger auch während der Legislaturperiode folgenreiche Sachentscheidung zu treffen haben und nicht nur alle paar Jahre Prokura für das Regierungsgeschäft erteilen, praktische politische Bildungswirkungen gewiss garantiert nicht ausbleiben, was im Umkehrschluss der als steril erregten politischen Kultur entsprechend gut täte.

Ihr Fraktionskollege Arnold Vaatz, MdB, welcher von den bisherig eingebrachten Vorschlag nicht abgeneigt ist, hat darum gebeten, das wir entsprechende Unterlagen zusammenstellen und zugesagt nach deren Vorliegen und Sichtung, die Thematik einer Erweiterung des repräsentativen Demokratiegefüges mit plebiszitären Elementen auf Bundesebene, einer Fraktionsdiskussion zuzuführen. Nicht zuletzt auch auf Grundlage der bisherig hier eingegangenen Antworten, werden wir diese Unterlagen versuchen, so umfassend und fundiert aufzuarbeiten, dass die verschiedenen Meinungsbilder der Abgeordneten aus verfassungsrechtlichen, parlamentarischen und demokratischen Gesichtspunkten entsprechend tangiert werden und somit eine offene Diskussion zulassen.

Es wäre erfreulich, wenn Sie sich in Folge aktiv in die avisierte Diskussion mit Ihrem vorgenannten Fraktionskollegen einbinden.

Wir bedanken uns hierfür im Voraus und verbleiben.

Mit freundlichen Grüßen

Reiko Beil
Initiative Dialog-2015

Antwort von dialog-2015 an Peter Weiß (MdB/CDU) - Gesetzesabschaffendes Referendum
Antwort von dialog-2015 an Peter Weiß (MdB/CDU) – Gesetzesabschaffendes Referendum

Link zum Beitrag:

Quelle: dialog-2015 vom 08.07.2015


Weiterempfehlen / Teilen