Pressemitteilung vom Dienstag, dem 26.05.2015
Wir möchten Sie aus aktuellem Anlass darüber informieren, dass die Bürgerinitiative dialog 2015 am 26.05.2015 postalisch ein Schreiben an alle 631 Bundestagsabgeordneten mit der Bitte um Rückmeldung versandt hat, in welchem hinterfragt wird, wie sich die angeschriebenen Volksvertreter persönlich zu einem unterbreiteten Vorschlag in Sachen Erweiterung des derzeitigen repräsentativen Demokratiegefüges in unserem Land positionieren.[…]
[…] Die Bürgerinitiative dialog-2015 sieht sich in ihrer Ansicht bestärkt, dass die in der Bundesrepublik Deutschland aktuell gelebte repräsentative Demokratie, bei welcher politische Sachentscheidungen nicht unmittelbar durch den Souverän selbst, sondern durch 631 gewählte Abgeordnete eigenverantwortlich getroffen werden, demokratisch überholt ist.
Die Sachentscheidungen, über welche unsere 631 Volkvertreter zu entscheiden haben, sind in ihren Inhalten, ihrer Komplexität und in ihren Auswirkungen auf die Zukunft der Bürgerinnen und Bürger und vor allem die Zukunft nachfolgender Generationen nicht mehr vergleichbar mit den Anfängen unserer Demokratie.
Die Gefahr, dass die 631 Bundestagsabgeordneten überfordert, desinformiert, parteidiszipliniert oder fehlgeleitet sind und somit falsche Sachentscheidungen treffen, die unser aller Zukunft nachhaltig negativ beeinflussen können, ist heute größer denn je!
Aus diesem Grund muss die repräsentative Demokratie dringend – und wir appellieren hier nachdrücklich an die Dringlichkeit – ergänzt werden durch eine bestimmte Form der direkten Demokratie.
Wir thematisieren hierzu das gesetzabschaffende Referendum als umsetzbares Mittel zur Rettung unserer demokratischen Werte.
Den Bürgerinnen und Bürgern der Bundesrepublik Deutschland muss durch eine Verfassungsänderung, welche der Gesetzgeber bei vorhandener 2/3-Mehrheit im Bundestag bereits vorsieht, die Möglichkeit eingeräumt werden, Volksbegehren zu initiieren, bei welchem die Abschaffung eines bestehenden Gesetzes durch den Souverän verlangt werden kann. Finden sich ausreichende Unterstützerstimmen für dieses Begehren – annehmbar wären hier 2,5 % der wahlberechtigen Bevölkerung – kommt es in Folge zu einem Referendum.
In diesem Referendum wird die wahlberechtige Bevölkerung aufgefordert, mit JA oder NEIN über den Verbleib oder die Abschaffung des betreffenden Gesetzes abzustimmen. Durch den hohen Anteil benötigter Stimmen für das Begehren ist es in Folge nicht mehr notwendig, das Referendum an eine bestimmte Beteiligungsgröße zu binden.
Weitere Ausführungen hierzu entnehmen Sie bitte bei Bedarf den auf unserer Internetseite www.dialog-2015.de eingestellten Informationen und Berichten.
Auf Grund der Brisanz dieses Themas vor allem in Verbindung mit dem aktuell politischen Tagesgeschehen in unserem Land, in Europa und in der Welt würden wir uns freuen, wenn unser Anliegen auch auf breiter medialer Ebene eine fundierte journalistische Aufmerksamkeit findet, um durch geeignete Berichterstattung eine breite Bevölkerungsschicht für den Erhalt unserer demokratischen Werte zu sensibilisieren.
Dresden, den 26.05.2015
Reiko Beil
Initiative dialog-2015