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Antwort Roderich Kiesewetter (MdB/CDU) - Gesetzesabschaffendes Referendum
Antwort Roderich Kiesewetter (MdB/CDU) – Gesetzesabschaffendes Referendum – Foto: © Roderich Kiesewetter, roderich-kiesewetter.de

Gesetzesabschaffendes Referendum

Abgeordnetenanfrage – persönlicher Brief

Sehr geehrter Herr Beil,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage vom 27. Mai. Ihrer Bitte um eine kurze Stellungnahme zur Einführung eines gesetzabschaffenden Referendums möchte ich hiermit nachkommen. […]

[…] In Deutschland haben wir eine repräsentative Demokratie. Aufgabe des vom Volk gewählten Parlaments ist es, in politischen Entscheidungsprozessen die Meinung der Wähler verantwortungsvoll zu vertreten. Gesetzgebungsprozesse sind äußerst komplex und lassen in den wenigstens Fällen eine binäre Entscheidung zu. Gründliche Beratungs- und Prüfungsprozesse im Rahmen komplexer Gesetzesentscheidungen könnten in der Form wie sie den Abgeordneten im Parlament möglich sind nur bedingt von einzelnen Bürgerinnen und Bürgern geleistet werden. Dies kann dazu führen, dass Entscheidungen von kurzzeitigen populistischen Einflüssen auf die Meinungsfindung getrübt oder gar verfälscht würden. Eine emotionale Distanz, die es im Hinblick auf solch tiefgreifende Entscheidungen dringend braucht, wäre daher nur bedingt gewährleistet.

Mit freundlichen Grüßen

Roderich Kiesewetter, MdB

Antwort Roderich Kiesewetter (MdB/CDU) - Gesetzesabschaffendes Referendum
Antwort Roderich Kiesewetter (MdB/CDU) – Gesetzesabschaffendes Referendum

dialog-2015 an Roderich Kiesewetter (MdB/CDU) – Gesetzesabschaffendes Referendum

Sehr geehrter Herr Kiesewetter,

besten Dank für Ihre inhaltlich fundierte Rückäußerung.

Da sich Ihre dargelegten Gegenargumente auf den Bereich der Komplexität von Gesetzen und die Themenpunkte Populismus sowie einer emotionalen Distanz in Hinblick auf entsprechend tiefgründige Entscheidungen beziehen, erlauben wir uns hierauf punktuell kurz einzugehen.
Wir sehen, dass sich unsere demokratischen Werte schrittweise erheblichen Problemen nähern, wenn in einem repräsentativen, parlamentarischen Demokratiegefüge ausschließlich darauf abgestellt wird, dass staatliche Planung in Form von Gesetzen, den Weg der etablierten Rechtsförmlichkeit, unter Verweis auf die Komplexität, nicht verlassen darf. Dieser Argumentation halten wir entgegen, dass es sich aus unserer Sicht bei Gesetzen nicht um eine juristische Materie handelt, auf welche sich eine etwaige Bürgerbeteiligung generell nachteilig auswirkt. Diese Auffassung ähnelt zu sehr dem Leitgedanken einer Obrigkeitsstaatlichkeit in der Form, dass ein Recht zu Gemeinwohl alleinig durch Juristenhand entsteht. Demokratie bleibt aus unserer Sicht so nicht lebendig und läuft Gefahr, nach dieser Denkweise seine Legitimitätsgrundlage schrittweise zu verlieren.
Unsere repräsentative Demokratie stellt ein durchdachtes und funktionales System dar. Unser Agieren liegt entsprechend nicht darin begründet, die repräsentative, parlamentarische Demokratie zu verbessern, sondern diese zu erweitern. Begründet sei dies damit, dass die getroffenen parlamentarisch politischen Entscheidungen dem Wahlvolk nicht mehr verständlich erklärt werden. Wegen der fehlenden Erklärungen, welche Vor- oder Nachteile sich daraus ergeben können und in welche Richtung sich unser Land bewegt, resigniert ein Großteil der Bevölkerung mit dem Argument, “…Die da oben machen doch ohnehin, was sie wollen, und wir hier unten können daran sowieso nichts ändern…”. Das wiederum führt zu Politik- und Wahlverdrossenheit der Bürgerinnen und Bürger, welche in politischen Kreisen mitunter auch als mangelnde politische Bildung des Volkes bezeichnet wird. Diesem für unsere Demokratie wie ein Pilzgewächs schadenden Prozess der Resignation, kann mit unserem Vorschlag zur politischen Einbindung des Wahlvolkes abgeholfen werden.
Kommt es zu einer Initiative bzw. einem Begehren auf Antrag des Volkes, ist dass ein klares Alarmzeichen an die Politik, in Sachen Erklärungsnotstand oder Nachbesserungsbedarf dringend zu handeln. Die Dauer des Begehrens schafft den politisch Handelnden ein gewolltes Zeitfenster. Diese gegebene Zeit muss durch die politische Elite unseres Landes dafür genutzt werden, dass Wahlvolk grundsätzlich über die Folgen der etwaigen Tangierung eines streitbaren Gesetzes aufzuklären. Die Politik ist gefordert Informationslücken zu schließen, oder entsprechende Nachbesserungen vorzunehmen, um dem Willen des Wahlvolkes entgegenzuwirken und somit das Erreichen eines Quorums und folglich das Zustandekommen eines Referendums abzuwenden. Versagt die Politik allerdings an dieser Stelle oder, was eher die Ausnahme sein wird, gibt es tatsächlich ein Gesetz oder Rechtsgut, welches dem Volk so schadet, dass ein Begehren das gesetzte Quorum erfüllt, muss die Konsequenz eines Referendums getragen werden.
Wir sind der Auffassung, dass es in den wenigsten Fällen tatsächlich zu einem Referendum kommen wird, da spätestens mit dem Aufleben eines Volksbegehrens, welches ein gesetztes Quorum erreichen könnte, das politische Gegensteuern beginnt. Beide Seiten, also Wahlvolk und Politik, könnten sich durch die Erweiterung unserer repräsentativen Demokratie mit dem vorgeschlagenen plebiszitären Element wieder annähern. Der zwischenzeitlich in fast allen Bereichen unserer Gesellschaft feststellbare Graben zwischen Politik und Bürgern würde sich so wieder anfangen zu schließen. Sobald es üblich wäre, dass die Bürger auch während der Legislaturperiode folgenreiche Sachentscheidung zu treffen haben und nicht nur alle paar Jahre Prokura für das Regierungsgeschäft erteilen, würden praktische politische Bildungswirkungen garantiert nicht ausbleiben, was im Umkehrschluss der als steril erregten politischen Kultur entsprechend gut täte.
Selbstverständlich sind verfassungsrechtliche Grenzen bei der Mitbestimmung des Wahlvolkes zu setzen und die Benachteiligung von Minderheiten ist durch Korrekturmöglichkeiten des streitbaren Gesetzes sowie ein integriertes mehrheitliches Abhilfebegehren auszuschließen. Auch die Hürde des Quorums wäre in vielerlei Hinsicht zu überdenken, um einerseits zu gewährleisten, dass Volksbegehren herbeiführbar bleiben, aber andererseits ein inflationärer und die Demokratie lähmender Gebrauch dieses direktdemokratischen Instruments grundsätzlich vermieden wird.
Ihre Darstellungen einer Trübung von Meinungsfindungen durch kurzzeitige populistische Einflüsse im Zusammenhang mit Volksentscheiden sind streitbar. Diese Argumentation, welcher sich auch zahlreiche Ihrer Fraktionskollegen bedienen, basiert vorzugsweise auf Annahmen mit einem Verweis auf unsere Historie. Wir leben jedoch nicht mehr in den 20iger und 30iger Jahren des vorigen Jahrhunderts. Unser Leben spielt sich unter deutlich anderen Lebensumständen als zu Zeiten der Weimarer Republik ab. Nichts gegen den Intellekt unserer Groß- und Urgroßeltern, aber es sind über 80 Jahre vergangen und unser Zeitgeist hat sich augenscheinlich doch etwas weiterentwickelt. Wir glauben nicht, dass die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes von populistischen Ausrichtungen so verführt werden können, um Populismus und Extremismus erstarken zu lassen. Außerdem -und das können wir nur immer und immer wieder betonen-, bietet Populismus, insofern es sich tatsächlich um einen solchen handelt, die ideale Plattform, um politisch korrekt, sachlich orientiert und ursachenreduzierend gegensteuern zu können. Herr Prof. Dr. Patzelt, auf welchen wir in unserer Bürgeranfrage bereits Bezug genommen haben stellt hierzu unter anderem fest:

[…] Es ist durchaus nicht verwegen, auch in stabilen repräsentativen Demokratien ohne sonderliche Erfahrungen mit plebiszitären Instrumenten demokratie- und bürgerschaftskultivierende Wirkungen dieser Art zu erwarten, und es ist nicht erforderlich, von vornherein vom schlimmsten Fall auszugehen, wonach plebiszitäre Instrumente ganz einfach Populismus und Demagogie entfesseln oder zu inkonsistenter Politik führen müssen. Gegen beides ist auch der Parteienwettbewerb vor und nach Parlamentswahlen nicht gefeit! Welche „Kultur des Plebiszitären“ aber wirklich entsteht, wird im Einzelfall einesteils davon abhängen, ob die eingeführten plebiszitären Instrumente eine für repräsentative Demokratie hilfreiche Ausgestaltung erfahren, und andernteils davon, wie konstruktiv und sinngemäß die für die Prüfung der Zulässigkeit einer je konkreten Verwendung plebiszitärer Instrumente zuständigen Personen und Institutionen bei ihren Entscheidungen und deren Begründung verfahren […]

In Anbindung an die bisherige Korrespondenz mit Ihren Bundestagskolleginnen und Kollegen und den daraus resultierenden Meinungen, Anregungen und Kritiken, werden wir den unterbreiteten Vorschlag zu unserer Bürgeranfrage vom 27.05.2015 weiter modifizieren und voraussichtlich bis zum Ende des Monats einen Gesetzentwurf zur Ermöglichung eines fakultativen Referendums auf Antrag des Volkes, nebst entsprechender Kommentierung und rechtlicher Beurteilung zur Vorlage bringen. Ihr Fraktionskollege Arnold Vaatz, MdB, ist von dem bisherig eingebrachten Vorschlag unserer Initiative angetan und hat zugesagt, nach dem Vorliegen und einer Sichtung der vorgenannten Unterlagen, die Thematik einer Erweiterung des repräsentativen Demokratiegefüges mit plebiszitären Elementen auf Bundesebene, einer Fraktionsdiskussion zuzuführen. Wir werden versuchen, diese Unterlagen so umfassend und fundiert aufzuarbeiten, dass die verschiedenen Meinungsbilder der Abgeordneten aus verfassungsrechtlichen, parlamentarischen und demokratischen Gesichtspunkten entsprechend einfließen und somit eine offene Diskussion in Ihrer Fraktion zulassen.

Es wäre erfreulich, wenn Sie sich in Folge, aktiv in die avisierte Debatte mit Ihrem vorgenannten Fraktionskollegen einbinden.

Wir bedanken uns hierfür im Voraus und verbleiben

Mit freundlichen Grüßen

Reiko Beil
Initiative Dialog-2015

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Link zum Beitrag:

Quelle: dialog-2015 vom 10.07.2015


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