
Gesetzesabschaffendes Referendum
Abgeordnetenanfrage – persönlicher Brief
Sehr geehrter Herr Beil,
Sie fragen darin nach meiner Haltung gegenüber der Möglichkeit eines gesetzabschaffenden Referendums als Mittel der direkten Demokratie.
Ich bin eine Verfechterin der direkten Demokratie. […]
[…] Bürgerentscheide geben nicht nur dem Volkssouverän eine unmittelbare Stimme, sondern stellen auch ein wirkungsvolles Mittel dar, Demokratieverdrossenheit entgegenzuwirken.
Allerdings sollten meiner Meinung nach die Bürger vor allem auch die Möglichkeit haben, Alternativen und Konstruktives in die Gesetzgebung mit einzubringen, anstatt sich „nur“ gegen bereits bestehende Gesetze zur Wehr setzen zu können.
In dem aktuellen Gesetzentwurf der Linksfraktion im Bundestag zur Änderung des Grundgesetzes und zur Einführung eines Gesetzes über die Verfahren bei Volksentscheiden (BT-Drs. 18/825) finden Sie konkrete Vorschläge, wie direkte Einflussmöglichkeiten der Bevölkerung gestärkt werden können.
Mit freundlichen Grüßen,
Ulla Jelpke, MdB

dialog-2015 an Ulla Jelpke (MdB/DIE LINKE) – Gesetzesabschaffendes Referendum
Sehr geehrte Frau Jelpke,
vielen Dank für Ihre Rückantwort.
Wir nehmen wohlwollend zur Kenntnis, dass Sie sich persönlich für eine stärkere Einbindung des Souveräns auf Bundesebene einsetzen.
Den Gesetzentwurf unter der Drucksache 18/825 haben wir überabeitet und hierzu bereits im Schriftwechsel mit Ihrer Fraktionskollegin Frau Wawzyniak angemerkt, dass der dort unter Position A aufgeführten Problemstellung, von unserer Seite unumwunden Folge geleistet wird. Wir definieren dieses Problem als Graben zwischen dem politischen Handeln und dem bürgerlichen Verstehen, welcher immer größer wird und unsere gesamten demokratischen Errungenschaften massiv bedroht.
Die Notwendigkeit einer Herabstufung des Wahlalters auf 16 Jahre, wie unter anderem in Ihrem Lösungsvorschlag aufgeführt, erschließt sich unserer Initiative allerdings nicht.
Wir sind selbstverständlich dafür, dass Grundsegmente der politischen Bildung bei Kindern und Jugendlichen maßgeblich in die Erziehung und Ausbildung mit einfließen müssen, allerdings sollte ein gewisses Maß an Selbständigkeit und Lebenserfahrung bereits erreicht sein, um den Gang zur Wahlurne antreten zu dürfen.
Dieser Sachstand sollte auch nicht durch demografische Schwankungen und altersbedingtes Wahlverhalten beeinflusst werden.
Auch die Wahlberechtigung, sollte allein zur Vermeidung von Verwerfungen weiterhin wie in fast allen anderen Demokratien auf dieser Erde, an eine Staatsbürgerschaft des die Wahl betreffenden Landes gebunden bleiben.
Unsere Initiative ist zu der Erkenntnis gekommen ist, dass Volksentscheide auf Bundesebene, welche unter Beachtung des Wirkens der in Deutschland politisch gelebten repräsentativen Demokratieformen in die Verabschiedung von Gesetzen und Verordnungen eingreifen, für das Wohl und die Zukunft der Bürgerinnen und Bürger eher behindernd als fördernd sind.
Aus diesem Grund favorisieren wir den Vorschlag, unsere repräsentative Demokratie durch das Modul eines gesetzabschaffenden Referendums zu erweitern.
Vor einem derartigen gesetzabschaffenden Referendum muss immer ein Volksbegehren mit einer entsprechend langen Vorlaufzeit stehen. Dieses Volksbegehren mit einem hohen Quorum verschafft den politisch Handelnden einen gewollten Handlungsspielraum.
Die Politik kann während der Zeit des Begehrens „beobachten“, ob dieses auf Grundlage der hoch gestellten Hürde des Quorums, wir sprachen hier von 2,5% der wahlberechtigen Bevölkerung, überhaupt Aussicht auf Erfolg hat.
Zeichnet sich für die politischen Akteure ab, dass sich der Souverän tatsächlich aufbäumt und vom Sessel erhebt, um einem auf den Weg gebrachten Begehren seine Zustimmung zu geben, verbleibt ausreichend Zeit zu handeln.
Die Politik kann dann entweder versuchen, Informationslücken, welche etwaig zu einem fehlenden oder gar falschen Verständnis der politischen Entscheidung und somit zu einem Begehren geführt haben, gegenüber dem Souverän zu schließen oder mit einem modifizierten Handeln den Versuch unternehmen, dem Willen des Volkes entgegenzuwirken, um das Erreichen des Quorums und folglich das Zustandekommen eines Referendums zu vermeiden.
Damit schließt sich automatisch auch der zwischenzeitliche überall feststellbare Graben zwischen Politik und Bürger.
Wir gehen davon aus, dass es in den wenigsten Fällen tatsächlich zu einem gesetzabschaffenden Referendum kommen wird, da spätestens mit dem Aufleben eines Volksbegehrens, was ein gesetztes Quorum erreichen könnte, dass politische Gegensteuern beginnt.
Beide Seiten, also Volk und Politik, würden sich durch die Erweiterung unserer repräsentativen Demokratie mit der Möglichkeit gesetzabschaffender Referenden wieder annähern und vor allem disziplinieren.
Die eine Seite durch mehr gezeigte Volksnähe und die andere Seite durch mehr politisches Verstehen.
Wir würden uns freuen Sie diesbezüglich zum Nachdenken animiert zu haben und etwaig wieder von Ihnen zu hören und verbleiben vorerst
Mit freundlichen Grüßen
Reiko Beil
Initiative Dialog-2015

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Quelle: dialog-2015 vom 16.06.2015